Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) 2020

Die Kassensicherungsverordnung kommt 2020:
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Stand vom 20.11.2019

Wir haben versucht alle wichtigen Fragen, die sich momentan jedem stellen, hier zu beantworten.
Man sich also gezielt die Fragen raussuchen (per Klick auf die jeweilige Frage), die einen am meisten interessieren oder am besten den ganzen Artikel lesen, um sich umfassend zu informieren.

WAS VERBIRGT SICH HINTER DEM „GESETZ ZUM SCHUTZ VOR MANIPULATION AN DIGITALEN AUFZEICHNUNGEN“?

IST DAS GESETZ ZUM SCHUTZ VOR MANIPULATION AN DIGITALEN AUFZEICHNUNGEN DAS GLEICHE WIE DIE KASSEN-SICHERUNGSVERORDNUNG (KASSENSICHV)?

IST DIE KASSENSICHV ETWAS GANZ NEUES?

WAS REGELT DIE KASSENSICHERUNGSVERORDNUNG NOCH?

WAS IST DIE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG?

WAS GENAU MACHT DIE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG?

WAS IST DIE „EINHEITLICHE DIGITALE SCHNITTSTELLE“?

BEKOMMT E-CUT DIESE „EINHEITLICHE DIGITALE SCHNITTSTELLE“?

WAS SOLL ICH NUN ALS BESITZER EINER KASSENLÖSUNG IN BEZUG AUF DIE SICHERHEITSEINRICHTUNG TUN?

ENTSTEHEN KOSTEN FÜR DIE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG?

KANN E-CUT DENN DIE ANFORERUNGEN DER KASSENSICHV ERFÜLLEN?

ICH BESITZE BEREITS EINE KASSE BZW. EIN KASSENSYSTEM. WAS IST HIER ZU BEACHTEN?

ICH WILL MIR EINE KASSE ANSCHAFFEN. WAS GILT HIER ZU BEACHTEN?

WOLLEN SIE EINEN KASSENBON?

MUSS ICH ZUKÜNFTIG MEIN KASSENSYSTEM BEIM FINANZAMT ANMELDEN?

WIE KANN ICH MICH ÜBER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN INFORMIEREN?

WAS VERBIRGT SICH HINTER DEM „GESETZ ZUM SCHUTZ VOR MANIPULATION AN DIGITALEN AUFZEICHNUNGEN“?

Jahr für Jahr entgehen dem Fiskus mehrere Milliarden Euro durch manipulierte Kassendaten in allen Branchen, die eine Kasse besitzen – es liegt nahe, dass hier ein großes Interesse besteht, diesen Fehlbetrag zu minimieren.

Der Fortschritt in der Technik bietet dem Fiskus heutzutage ganz neue Möglichkeiten, mehr Transparenz zu schaffen und mehr Kontrolle auszuüben. Das möchte man sich nun mit diesem neuen Gesetz zu Nutzen machen und die Kassendaten manipulationssicher gestalten.

 

IST DAS GESETZ ZUM SCHUTZ VOR MANIPULATION AN DIGITALEN AUFZEICHNUNGEN DAS GLEICHE WIE DIE KASSEN-SICHERUNGSVERORDNUNG (KASSENSICHV)?

Nicht ganz! Das Gesetz legt lediglich fest, dass etwas getan oder eingehalten werden muss, sagt aber nicht genau wie! Hier kommt nun die Kassen-Sicherungsverordnung ins Spiel. Sie ist quasi die Anleitung, wie das Gesetz im Detail umgesetzt und somit eingehalten werden soll. Die KassenSichV ist auch das Entscheidende für uns Kassenhersteller, denn hier wird genau festgelegt, was wir ab 2020 zu berücksichtigen haben.

 

IST DIE KASSENSICHV ETWAS GANZ NEUES?

Nein, nicht ganz. Schon heute gibt es die ersten Berührungspunkte mit der Umsetzung des Gesetzes bzw. mit der neuen Verordnung:

  • Die Dokumentationspflicht jedes einzelnen Geschäftsvorfalls, so dass diese jederzeit exakt nachvollzogen werden können
  • Die Kassen-Nachschau erlaubt es dem Finanzamt seit 2018 kurzfristig die ordnungsmäßige Kassenführung sowie die zugrunde liegenden Prozesse vor Ort zu überprüfen.

Was zwar schon im Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen enthalten war, aber noch nicht umgesetzt wurde, ist die Einführung einer „Zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“. Diese Regelung kommt zum 01.01.2020. Mit genau dieser Sicherheitseinrichtung will das Finanzamt zukünftig die Manipulation von Kassendaten verhindern.

 

WAS REGELT DIE KASSENSICHERUNGSVERORDNUNG NOCH?

Neben der schon erwähnten Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung regelt die KassenSichV im Wesentlichen noch folgende Punkte:

  • Übermittlung der relevanten Kassendaten an das Finanzamt über eine einheitliche Schnittstelle
  • Jedem Kunden MUSS zukünftig ein Beleg (Kassenbon) ausgehändigt werden (Belegausgabepflicht)
  • Anmeldepflicht einer elektronischen Kasse beim Finanzamt

 

WAS IST DIE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG?

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird es zunächst nur in Form eines kleinen Speicherchips geben und entweder als USB-Stick oder als SD-Speicherkarte erhältlich sein.
Es ist auch eine „Online-Lösung“ der TSE geplant, diese gibt es aber Stand heute noch nicht.

Die TSE wird sich aus folgenden Betandteilen zusammensetzen:

  • aus einem Sicherheitsmodul
  • einem Speichermedium
  • und der einheitlichen digitalen Schnittstelle

WAS GENAU MACHT DIE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG?

Die TSE übernimmt mehrere Aufgaben:

  • Sie versieht jede Transaktion, die sie von der Kasse erhält mit einer digitalen Signatur. Sprich jede Transaktion (oder Bon) erhält eine eindeutige Prüfziffer, die ausschließlich für diese eine Transaktion (Bon) gültig ist. Bei einer nachträglichen Manipulation der Transaktion würde sich eine neue Signatur ergeben und die ursprünglich erstellte Signatur würde nicht mehr passen.
  • Die TSE speichert die einzelnen Vorgänge in einem eigenen Speicher. So können z.B. bei Verlust oder Störung der Kasse dennoch alle Transaktionen eingesehen werden.
  • Bei einer Kassennachschau können die auf der TSE gespeicherten Daten durch einen Finanzbeamten über eine einheitliche Schnittstelle ausgelesen und kontrolliert werden.

WAS IST DIE „EINHEITLICHE DIGITALE SCHNITTSTELLE“?

Sie ist sozusagen die Weiterentwicklung der heute schon in e-cut und anderen Kassenprogrammen bekannten GdPDU-Schnittstelle. Bisher gab es hierfür aber kein einheitliches Format, wie die Daten genau aufbereitet sein müssen. Das wird sich nun ändern und somit auch ein sicherer und manipulationsfreier Datentransfer zur Finanzverwaltung, z.B. im Rahmen einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau, gewährleistet.

 

BEKOMMT E-CUT DIESE „EINHEITLICHE DIGITALE SCHNITTSTELLE“?

Die Antwort ist ein klares Ja. Uns liegt die aktuelle Fassung der „Fachlichen und technischen Dokumentation zur Kassendaten Taxonomie“ des DFKA vor, die genau beschreibt, wie die digitale Schnittstelle auszusehen hat.
Wir arbeiten bereits an der Umsetzung der „Einheitlichen Digitalen Schnittstelle“, so dass von unserer Seite der Realisierung bis zum Stichtag 01.01.2020 nichts im Wege steht.

WAS SOLL ICH NUN ALS BESITZER EINER KASSENLÖSUNG IN BEZUG AUF DIE SICHERHEITSEINRICHTUNG TUN?

Es gibt mittlerweile die ersten zertifizierten Hersteller von technischen Sicherheitseinrichtungen für den deutschen Markt.
Es hängt immer vom jeweiligen Kassenhersteller ab, für welchen Anbieter er sich für sein Produkt entscheidet. Deshalb ist unsere dringende Empfehlung, die TSE auf jeden Fall über den Kassenhersteller zu beziehen, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich mit dem Kassenprogramm kompatibel ist.
Seit dem 06.11.2019 gibt es einen Nichtbeanstandungserlass, der besagt, dass die TSE nicht wie angedacht am 01.01.2020 vorhanden sein muss. Spätestens am 30.09.2020 muss aber jede Kasse über eine TSE verfügen.

ENTSTEHEN KOSTEN FÜR DIE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG?

Ja, je nach Kassenhersteller fallen Kosten für die TSE an. Diese werden vermutlich zwischen 250 und 350 Euro netto liegen.

KANN E-CUT DENN DIE ANFORERUNGEN DER KASSENSICHV ERFÜLLEN?

Auch hier ein klares ja. Wir hatten bereits 2017 ein ähnliches Szenario in Österreich. Dort wurde die Registrierkassensicherheitsverordnung mit viermonatiger Verspätung eingeführt und wir konnten vom 1. Tag an eine Lösung für den österreichischen Markt anbieten.

 

ICH BESITZE BEREITS EINE KASSE BZW. EIN KASSENSYSTEM. WAS IST HIER ZU BEACHTEN?

Bei bestehenden Kassen und Kassensystemen kommt es ganz darauf an, ob diese technisch nachrüstbar sind oder nicht.

  • Technisch nicht nachrüstbare Kassen, die nach dem 25.11.2010 angeschafft wurden dürfen übergangsweise bis 2022 weiter genutzt werden. Es muss also nicht sofort eine neue Kasse angeschafft werden. Bis zum 31.12.2022 müssen dann aber auch diese Kassen ausgetauscht werden.
  • Technisch nachrüstbare Kassen müssen fristgerecht bis zum 01.01.2020 umgerüstet werden. Dies trifft auch auf unser e-cut Kassensystem zu. An diesem Datum ändert auch der Nichtbeanstandungserlass nichts.
  • e-cut Kunden mit bestehender Aktualitätsgarantie (Update-Vertrag) bekommen die neue e-cut Version ohne jeglichen Aufpreis. Es fallen lediglich Kosten für die TSE an.
  • e-cut Kunden ohne Aktualitätsgarantie können von ihrer Version ein Update auf die dann neue e-cut Version käuflich erwerben. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Vertriebspartner Ihrer Region.

 

ICH WILL MIR EINE KASSE ANSCHAFFEN. WAS GILT ES HIER ZU BEACHTEN?

Man kann davon ausgehen, dass alle namhaften Kassenhersteller die Anforderungen der KassenSichV pünktlich zum 01.01.2020 erfüllen werden.

Wir raten dringend davon ab, eine nicht TSE-fähige Kasse anzuschaffen, denn deren Betrieb ist ab dem 01.01.2020 nicht mehr zulässig.

Wer sich heute schon für e-cut entscheidet, kann sich sicher sein, dass er für 2020 gut vorbereitet ist und bei der Umstellung gut betreut wird.

 

 

WOLLEN SIE EINEN KASSENBON?

Diese Frage wird sich ab dem 01.01.2020 nicht mehr stellen, denn jeder Kunde muss einen Kassenbon über die bezogenen Dienstleistungen und Produkte erhalten, ob er will oder nicht. Dies fällt unter die Belegausgabepflicht, die ebenfalls ab dem 01.01.2020 greifen wird. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass beim Kassiervorgang falsche Angaben gemacht oder gar Positionen weggelassen werden.
Sie können Ihrem Kunden aber die Wahl lassen, ob er einen Bon in Papierform oder aber in digitaler Form z.B. via E-Mail erhalten will.

 

MUSS ICH ZUKÜNFTIG MEIN KASSENSYSTEM BEIM FINANZAMT ANMELDEN?

Ja, ab dem kommenden Jahr müssen eingesetzte Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden und zwar innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme. Bei bestehenden Kassensystemen, die nach dem 31.12.2019 weiter betrieben werden, sollte eigentlich die Anmeldung bis spätestens 31.01.2020 erfolgen. Allerdings gibt es seitens der Finanzämter noch keine „Online-Plattform“ über die man sein Kassensystem registrieren kann. Ab wann dieses Portal verfügbar sein wird, ist Stand heute noch nicht bekannt. Im Nichtbeanstandungserlass vom 06.11.2019 wird mitgeteilt, dass die Verfügbarkeit der „elektronischen Übermittlungsmöglichkeit“ gesondert bekannt gegeben wird.

WIE KANN ICH MICH ÜBER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN INFORMIEREN?

Wir haben hier ein paar Links zu Seiten zusammengetragen, die sich ihrerseits ausgiebig mit dem Thema KassenSichV beschäftigen. Darüber hinaus bieten wir auch einen kostenlosen Newsletter an, den man hier direkt abonnieren kann. Aktuelle Entwicklungen werden von uns auch auf Facebook und hier auf e-cut.de gepostet.

Link zum Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V.

Link zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Link zur INSIKA Projektseite